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Die meistgestellten Fragen zur DSGVO

Ab Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Viele Webseitenbetreiber und Kunden fragen uns: Wie setze ich die Vorgaben der neuen DSGVO ohne großes Budget pünktlich und vollständig bis zum April 2018 um? Drohen wirklich neue Abmahnwelle und bis zu 20 Mio. Euro Bußgelder?

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Handlungsempfehlung:

Eine Verschlüsselung der Webseite per SSL (besser TLS) ist Pflicht, wenn ein Kontakt- Eingabeformular vorhanden ist. Nun ist es ratsam, zusätzliche Angaben zum Datenschutz genau dort aufzuführen

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Regelmäßig erscheinen neue Gesetze zum Schutz der Daten der Besucher Ihrer Webseite. Ebenfalls regelmäßig erscheinen neue Gerichtsurteile zur Auslegung dieser Gesetzte. Ein wichtiges und beachtenswertes Urteil erschien am 11.03.2016 durch das Oberlandesgericht Köln [1].

Außerhalb jeder Rechtsberatung und Erläuterung dieses Urteils, welches recht umfangreich in seinen Ausführungen erscheint, ergibt sich folgende Aufgabenstellung:

Muss in einer Eingabemaske auf Ihrer Webseite, wie einem Kontaktformular, explizit auf den Datenschutz hingewiesen, sowie der Zweck der Datenerfassung und Verarbeitung aufgeführt werden?

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Anwenderhinweis:

Bereits auf den eigenen PC geladene Windows 10 Updates in das Internet ungewollt verteilen: Wie kann man das verhindern?

 

Eigentlich ist die Idee von Microsoft sinnvoll: Wenn schon die notwendigen Windows 10 Sicherheits- UpDates auf den eigenen Rechner geladen wurden, warum sollte man diese dann von dort aus nicht anderen Nutzern, auch über das Internet, zur Verfügung stellen?  Der Nachbar muss dann nicht den Download- Server von Microsoft beanspruchen, sondern lädt, vermeintlich dann schneller, die Updates für sein System direkt vom Rechner des Nachbarn herunter, also im sogenannten Peer to Peer Verfahren. Und das passiert unter Umständen auf Kosten der eigenen Internet- Bandbreite.

Wenn man nicht für Microsoft den Update- Verteil- Job übernehmen möchte, empfiehlt sich folgende Einstellung:

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Anwenderhinweis:

Nach dem Microsoft Windows 10 Update/ Upgrade unbedingt die Sicherheitseinstellungen prüfen und justieren

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Nun ist es passiert! Seit dem 29.07.2015 ist das Upgrades auf Windows 10 verfügbar. Für diejenigen, die das UpGrade vollzogen und auf Ihrem Rechner sensible Daten gespeichert haben, gibt es von uns hier eine Empfehlung.

Für einen gewerblich genutzten Windows10 PC: Was muss man bei den Sicherheitseinstellungen beachten?

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WEITERKOMMEMwollen : Wer will das nicht?

Geld verdienen mit seiner Tätigkeit/ Dienstleistung und mit den Dingen, die man eben gut kann,
gerade auch als Handwerker oder Dienstleistungsbetrieb!

 

Wenn man als langjährig etablierter Handwerksbetrieb oder Dienstleister das liest, kann man es eigentlich nicht so recht glauben: 20-30% Wachstum in einem Handwerksbetrieb.

20- 30% Wachstum im Handwerksbetrieb, nicht pro Jahr, sondern pro Monat (!), so steht es geschrieben, dazu später mehr [1]…

Wie geht das, wie kann das sein?

Wie ist es möglich, dass ein Neuling in einer Branche aus dem Stand „lukrative“ Aufträge anzieht wie ein Magnet?
Letztlich beschäftigt sich doch jeder Handwerker seit Urzeiten mit der Frage:

Wie kann man lukrative Aufträge an Land ziehen?

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Anwenderhinweis:

Vor dem Microsoft Windows 10 Update/ Upgrade unbedingt eine komplette Image- Sicherung des PC oder Notebook durchführen oder vom Fachmann anfertigen lassen!

 

Nun ist es bald so weit! Ab dem 29.07.2015 beginnt Microsoft mit dem Angebot des Upgrades auf Windows 10. Die Medien sind voll an Informationen darüber, schließlich wird diese Version heiß begehrt, vor allem von denjenigen, die mit Windows 7/8/8.1 nicht so zufrieden sind:

Für einen gewerblichen PC- Nutzer gibt es jedoch etwas entscheidend Wichtiges zu beachten…

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Lösungsansatz:
Wie kann ein Handwerksbetrieb oder Dienstleister ein Bewertungs- oder Feedbacksystem auf der eigenen Webseite anbieten und managen und warum ist das so wichtig?

 

Als ich Herrn Müller (*1) traf, Geschäftsführer eines Handwerksbetriebes, war er kein vollkommen Unbekannter für mich: hatte ich doch eine mündliche Empfehlung von einem Freund bekommen, dass Herr Müller fachlich gute Arbeit leisten soll. Am Wochenende, vor dem persönlichen Treffen, hatte ich Herrn Müllers Handwerksbetrieb „gegoogelt“:

Doch recht Seltsames kam zu Tage…

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Lösungsansatz: Wie kann sich ein Handwerksbetrieb auf den Zeitpunkt vorbereiten, an dem eine große Firma auf den deutschen Markt für Handwerker-Dienstleistungen drängt und andere verdrängt?

Haben Sie es als Handwerksbetrieb schon bemerkt: Amazon.com ist in den USA in den Markt für Handwerkerdienstleitungen eingestiegen . Dort können private Endkunden über ein umfangreiches Amazon- Portal [1] jede erdenkliche Handwerker-Dienstleistung buchen. Ist das nicht toll? Sehr bequem vom Smartphone aus eine Gasthermen-Wartung beauftragen, einen neuen Lichtschalter montieren, den Altbauboden abschleifen oder den Holzzaun vom Tischler reparieren lassen.

Zur Zeit lassen sich fast 2 Millionen verschiedene Handwerker-Dienstleistungen abrufen und beauftragen, so die Aussage des Amazon Marketplace Vice President Peter Faricy [2].

Handwerkerleistungen einfach online "shoppen"

Handwerkerleistungen einfach online „shoppen“

Ausgiebige Informationen darüber, wie das alles funktioniert, finden Sie durch eine Recherche im Internet [3].

Dachte man früher nicht auch, Shopping Center, Burger Restaurants und Plastik-Kreditkarten kämen nie nach Deutschland?

Sicherlich: Handwerker-Portale gibt es bereits schon im deutschsprachigen Internet. Jedoch keines mit einer dermaßen großen Marktmacht und Logistik wie Amazon. Und erst recht nicht mit einer Millionenanzahl an Kunden, die regelmäßig dort einkaufen. Kunden, die von Amazon automatisch Emails für verwandte Produkte bekommen. Und nun, zukünftig, auch für Handwerker-Dienstleistungen.

Was wird das nun für einen kleinen Handwerksbetrieb in Deutschland bedeuten, der für private Kunden kleine bis mittlere Auftragsgrößen ausführt?

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Lösungsansatz: Was beim Anpassen der eigenen Internetseite an die neuen Google Mobile- Richtlinien zu beachten ist

Nun ist es offiziell geworden: Google hat angekündigt [1], für Smartphones optimierte Internetseiten ab dem 21.04.2015 zu bevorzugen. Das heißt in der Konsequenz auch, dass nicht für die Smartphone Displays optimierte Internet-Seiten im Ranking, also der Auffindbarkeit bei Google, signifikant abgewertet werden.

Nachvollziehbar ist diese Entscheidung durch Google wohl für jeden: Man schaue sich nur die Anzahl der Smartphone-Benutzer an, die täglich hier und da im Internet surfen, nach Informationen suchen, Bestellungen aufgeben und Social Nachrichten versenden.

Der neue Grundsatz für Internetseiten lautet also: Mobile First!

Mobile Kanäle um Deine Kunden zu erreichen

Mobile First! – Für besseres Ranking im Google Suchindex

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Lösungsansatz: Wie Sie die Wahrscheinlichkeit erhöhen, geeignete Bewerberinnen/ Bewerber für Ihren freien Ausbildungsplatz zu finden.

Vielleicht ist es Ihnen auch schon aufgefallen: Die Zeiten, in denen man als Handwerksbetrieb mit passenden und tollen Ausbildungsplatz-Bewerbungen von jungen Menschen überhäuft wurde, scheinen  vorbei zu sein.

Ich war selbst erstaunt: Wie kann es sein, dass ich an einem Tag von drei verschiedenen Handwerksmeistern und Firmeninhabern angesprochen und zu diesem Thema um Hilfe gebeten wurde? Ich wurde gefragt, wie man eine Lösung dafür finden kann, die Wahrscheinlichkeit zu steigern, einen geeigneten Auszubildenden zu finden!

Warten Sie nicht, bis sich ein junger Erwachsener bewirbt!
Werden Sie selbst aktiv.

Ein Novum bzw. massive Veränderung der heutigen Zeit, und mit Sicherheit noch ein aktuelles Thema auch in den nächsten Jahren.

Schließlich wird in den Medien häufig auch über die Ausbildungsmisere im Handwerk berichtet.

Wie kann dieser Herausforderung begegnet werden…?

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