Handlungsempfehlung:

Eine Verschlüsselung der Webseite per SSL (besser TLS) ist Pflicht, wenn ein Kontakt- Eingabeformular vorhanden ist. Nun ist es ratsam, zusätzliche Angaben zum Datenschutz genau dort aufzuführen

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Regelmäßig erscheinen neue Gesetze zum Schutz der Daten der Besucher Ihrer Webseite. Ebenfalls regelmäßig erscheinen neue Gerichtsurteile zur Auslegung dieser Gesetzte. Ein wichtiges und beachtenswertes Urteil erschien am 11.03.2016 durch das Oberlandesgericht Köln [1].

Außerhalb jeder Rechtsberatung und Erläuterung dieses Urteils, welches recht umfangreich in seinen Ausführungen erscheint, ergibt sich folgende Aufgabenstellung:

Muss in einer Eingabemaske auf Ihrer Webseite, wie einem Kontaktformular, explizit auf den Datenschutz hingewiesen, sowie der Zweck der Datenerfassung und Verarbeitung aufgeführt werden?

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Handlungsempfehlung:

Neue Pflicht zur Verschlüsselung der Webseite, wenn ein Kontakt- Eingabeformular vorhanden ist

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Es passiert immer wieder: Neue Gesetze und Regelungen ziehen neue Konsequenzen nach sich! Nun gibt es eine neue Anforderung an eine Webseite, die ein Kontaktformular (oder mehr) anbietet: Nach dem Telemediengesetz sind solche Webseiten, auf denen eine Eingabe von persönlichen Daten möglich ist, nach den aktuellen technischen Möglichkeiten zu verschlüsseln. Das soll dem Schutz privater Daten dienen.

Was bedeutet das für eine Webseite einer Firma (und nicht nur für Firmen)? Was muss nun geändert bzw. ergänzt werden?

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