Handlungsempfehlung:
Neue Pflicht zur Verschlüsselung der Webseite, wenn ein Kontakt- Eingabeformular vorhanden ist
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Es passiert immer wieder: Neue Gesetze und Regelungen ziehen neue Konsequenzen nach sich! Nun gibt es eine neue Anforderung an eine Webseite, die ein Kontaktformular (oder mehr) anbietet: Nach dem Telemediengesetz sind solche Webseiten, auf denen eine Eingabe von persönlichen Daten möglich ist, nach den aktuellen technischen Möglichkeiten zu verschlüsseln. Das soll dem Schutz privater Daten dienen.
Was bedeutet das für eine Webseite einer Firma (und nicht nur für Firmen)? Was muss nun geändert bzw. ergänzt werden?